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Narrenzunft Deißlingen e.V.
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News vom 06.11.2025


Am 29.11.2025 findet unsere Generalversammlung im Hotel Hirt statt.
Hier die Tagesordnung, sowie zu ändernder Satzungstext:


TOP
1 Begrüßung
2 Totenehrung
3 Berichte der Vorstandschaft
  a) Protokoll von der GV 2024
  b) Bericht des 1. Zunftmeisters
  c) Bericht des Kassiers
  d) Stellungnahme eines Kassenprüfers
  e) Bericht des Materialverwalters
  f) Bericht des Beitragskassiers
  g) Aussprache über Berichte
4 Entlastung der Vorstandschaft
5 Änderung Satzung §13 + §19
  Information hierzu auf unserer Homepage
www.nz-deisslingen.de
6 Ehrungen
7 Wünsche und Anträge
  (Wünsche und Anträge müssen bis zum
22.11.2025
  schriftlich dem 1. Zunftmeister vorliegen)
8 Vorschau Fasnet 2026
9 Verschiedenes



Zu ändernder Satzungstext zu TOP 5:

 

Neu:

§ 13 (6) Ermächtigung zur Geschäftsordnung

Der Vorstand und der Narrenrat sind ermächtigt, für ihren jeweiligen Geschäftsbereich eine Geschäftsordnung aufzustellen.

Die Geschäftsordnung ist nur für das jeweilige Vereinsorgan verbindlich. Sie kann ohne die für eine Satzungsänderung bestehende gesetzliche oder satzungs- gemäßigten Vorschriften erlassen, abgeändert oder aufgehoben werden.

 

 

§ 19 Auflösung des Vereins

Im Falle der Auflösung des Vereins muss das Vereinsvermögen der Gemeinde Deißlingen zur Verwahrung übergeben werden. Sollte innerhalb von zehn Jahren in der Gemeinde Deißlingen wieder ein Verein gleichen Zwecks, der steuerlich als gemeinnützig im Sinne des § 17, Steueranpassungsgesetz, anerkannt wird, gegründet werden, fällt das Vermögen demselben zu.

 

Neu:

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke muss das Vereinsvermögen der Gemeinde Deißlingen zur Verwahrung übergeben werden. Sollte innerhalb von fünf Jahren in der Gemeinde Deißlingen wieder ein Verein gleichen Zwecks, der steuerlich als gemeinnützig im Sinne des § 17, Steueranpassungsgesetz, anerkannt wird, gegründet werden, fällt das Vermögen demselben zu.



Hage Muh!


Eure Narrenzunft Deißlingen e.V.



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