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News vom 06.11.2025
Am 29.11.2025 findet unsere Generalversammlung im Hotel Hirt statt.
Hier die Tagesordnung, sowie zu ändernder Satzungstext:
| TOP | |
| 1 | Begrüßung |
| 2 | Totenehrung |
| 3 | Berichte der Vorstandschaft |
| a) Protokoll von der GV 2024 | |
| b) Bericht des 1. Zunftmeisters | |
| c) Bericht des Kassiers | |
| d) Stellungnahme eines Kassenprüfers | |
| e) Bericht des Materialverwalters | |
| f) Bericht des Beitragskassiers | |
| g) Aussprache über Berichte | |
| 4 | Entlastung der Vorstandschaft |
| 5 | Änderung Satzung §13 + §19 |
| Information hierzu
auf unserer Homepage www.nz-deisslingen.de |
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| 6 | Ehrungen |
| 7 | Wünsche und Anträge |
| (Wünsche und Anträge
müssen bis zum 22.11.2025 |
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| schriftlich dem 1. Zunftmeister vorliegen) | |
| 8 | Vorschau Fasnet 2026 |
| 9 | Verschiedenes |
Neu:
§ 13 (6) Ermächtigung zur
Geschäftsordnung
Der Vorstand und der Narrenrat
sind ermächtigt, für ihren jeweiligen Geschäftsbereich eine Geschäftsordnung
aufzustellen.
Die Geschäftsordnung ist nur für das jeweilige Vereinsorgan verbindlich. Sie kann ohne die für eine Satzungsänderung bestehende gesetzliche oder satzungs- gemäßigten Vorschriften erlassen, abgeändert oder aufgehoben werden.
§ 19
Auflösung des Vereins
Im
Falle der Auflösung des Vereins muss das Vereinsvermögen der Gemeinde
Deißlingen zur Verwahrung übergeben werden. Sollte innerhalb von zehn Jahren in
der Gemeinde Deißlingen wieder ein Verein gleichen Zwecks, der steuerlich als
gemeinnützig im Sinne des § 17, Steueranpassungsgesetz, anerkannt wird,
gegründet werden, fällt das Vermögen demselben zu.
Neu:
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke muss das
Vereinsvermögen der Gemeinde Deißlingen zur Verwahrung übergeben werden. Sollte
innerhalb von fünf Jahren in der Gemeinde
Deißlingen wieder ein Verein gleichen Zwecks, der steuerlich als gemeinnützig
im Sinne des § 17, Steueranpassungsgesetz, anerkannt wird, gegründet werden,
fällt das Vermögen demselben zu.
Hage Muh!
Eure Narrenzunft Deißlingen e.V.